Informationen zur Anmeldung
Die Anmeldung für einen Therapieplatz erfolgt telefonisch (06131 - 3939 111) zu unseren Sprechzeiten (mittwochs 10:00-12:00 Uhr und donnerstags 13:00-15:00 Uhr).
Informationen zum Ablauf der Therapie
Im Rahmen des Erstgespräches erfolgt ein erstes Kennenlernen. Wir erfragen Vorstellungsanlass und erste biografische Daten. Zudem erklären wir den Behandlungsrahmen und -ablauf. Dies geschieht im Kontext der sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde.
Im Folgenden beginnt eine erste Diagnostik. Hier kommen Fragebögen, diagnostische Interviews, Leistungsdiagnostik, Verhaltens- und Spielbeobachtung etc. zum Einsatz. Die Diagnostik fällt bei uns im Rahmen einer Hochschulambulanz ggf. etwas umfangreicher aus. Am Ende der Sprechstundentermine klären wir mit Ihnen, ob eine Behandlung indiziert ist und welche anderen Behandlungsmöglichkeiten es gibt.
Ist eine Psychotherapie indiziert, starten die sogenannten probatorischen Sitzungen, die dazu dienen zu schauen, ob die sich Ihr Kind/Ihr*e Jugendliche*r bei uns wohl fühlt. Gemeinsam werden Therapieziele erarbeitet und anschließend ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt. Ist dieser Antrag bewilligt, beginnt die eigentliche Therapie.
Die Auswahl der angewandten Methoden erfolgt alters-, ziel- und störungsabhängig. Auch werden Übungen außerhalb der Therapiestunden als "Hausaufgaben" Teil der Therapie sein.
Informationen zu Bezugspersonenstunden und Schweigepflicht
Grundsätzlich unterliegt eine psychotherapeutische Behandlung der gesetzlichen Schweigepflicht. Ist der Austausch mit anderen Personen (Ärzt*innen, Lehrer*innen etc.) sinnvoll, werden wir Sie um eine Entbindung von der Schweigepflicht bitten. Sie selbst entscheiden, ob sie dies wünschen oder nicht.
Ab dem Alter von 14 Jahren dürfen Jugendliche dies in der Regel selbst entscheiden. Ab diesem Alter besteht auch den Sorgeberechtigten gegenüber Schweigepflicht.
Meist ist der Einbezug von Bezugspersonen in die Therapie sinnvoll. Hierzu gibt es Bezugspersonensitzungen (im Schnitt alle vier Sitzungen). Ab dem Alter von 14 Jahren müssen die Jugendlichen diesen Bezugspersonensitzungen zustimmen und hierzu die Therapeut*innen gegenüber den Eltern von der Schweigepflicht entbinden.