Häufig gestellte Fragen

  • Muss ich meinen Eltern von der Therapie erzählen?

Das hängt davon ab, wie alt du bist und wie du krankenversichert bist.

Bei gesetzlich versicherten Jugendlichen gilt, dass diese ab dem Alter von 15 Jahren selbstständig eine Therapie machen können, auch ohne das Wissen der Eltern.

Bei Kindern und Jugendlichen, die über ihre Sorgeberechtigten privatversichert sind, werden allerdings die Rechnungen an die Sorgeberechtigten geschickt. Somit ist eine Therapie ohne Einwilligung der Sorgeberechtigten nicht möglich.

Im Rahmen der Therapie kann es sinnvoll sein, die Erziehungsberechtigten mit einzubeziehen. Dies besprechen wir vorher mit dir. Ab dem Alter von 14 Jahren haben wir grundsätzlich erstmal Schweigepflicht auch gegenüber deinen Eltern, dürfen also auch mit ihnen nur dann sprechen, wenn du es erlaubst.

  • Muss ich bei euch auf einen Therapieplatz warten?

Leider ja. Wir führen eine Warteliste. Nachdem du oder deine Eltern sich bei uns gemeldet haben, schicken wir dir verschiedene Fragebögen zum Ausfüllen zu. Sind diese ausgefüllt wieder bei uns, setzen wir dich auf die Warteliste. Wir können leider nicht sagen, wie lange es dauert, bis wir dir einen Therapieplatz anbieten können, da dies von verschiedenen Dingen abhängt. Es spricht aber absolut nichts dagegen, dass du dich zeitgleich bei anderen Kolleg*innen anmeldest. Vielleicht wird irgendwo schneller ein Platz frei. Das Wichtigste ist, dass du die Hilfe und Unterstützung bekommst, die du brauchst.

  • Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Dauer der Psychotherapie ist unterschiedlich, meist über Wochen und Monate, manchmal auch Jahre.

Grundsätzlich beginnt eine Therapie mit einem Erstgespräch. Daraufhin folgen sogenannte Sprechstunden und probatorische Sitzungen. Diese dienen dazu, dass du und deine Therapeutin oder dein Therapeut euch kennenlernt und schaut, ob ihr euch beide die Therapie miteinander vorstellen könnt. Erst danach geht die Therapie richtig los.

Eine sogenannte Kurzzeittherapie umfasst zunächst 12 Sitzungen, die jeweils 50 Minuten dauern. Bei Bedarf können weitere 12 Sitzungen bei der Krankenkasse beantragt werden. Anschließend ist, wenn weiter nötig, eine Umwandlung in eine Langzeittherapie möglich.

Über die Art und Dauer der Therapie wird dich deine Therapeutin oder dein Therapeut informieren.

  • Was ist, wenn ich mal zu einer Therapiesitzung nicht kommen kann?

Wenn du nicht kommen kannst, sage uns bitte rechtzeitig, am besten zwei Tage vorher, Bescheid. Dann ist das gar kein Problem.